Ich bin seit 1998 als Rechtsanwalt tätig. Meine Kanzlei befindet sich am Hamburger Jungfernstieg. Als Fachanwalt für Steuerrecht konzentriert sich mein Angebot auf die Rechtsgebiete Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Erb-(schaftssteuer)recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. So erhalten Sie nachgewiesene und laufend aktualisierte Spezialkompetenz und dürfen hohes Engagement erwarten.
Ich berate im (streitigen) Steuerrecht und im Steuerstrafrecht. Ich bin Fachanwalt für Steuerrecht und vom Deutschen Unternehmenssteuer Verband e.V. als Verteidiger in Steuerstrafsachen zertifiziert. Eingeschaltet werde ich häufig durch den jeweiligen Steuerberater spätestens dann, wenn eine Betriebsprüfung schwierige Fragen aufwirft und/oder ein Steuerstrafverfahren droht oder bereits eingeleitet ist. Ich vertrete meine Mandanten gegenüber den Finanz- und Zollbehörden, vor den Finanzgerichten und auch vor den Strafgerichten.
Zu meinen Schwerpunkten im Bereich Steuerrecht gehören:
Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht die Vertretung von leitenden Arbeitnehmern und Führungskräften oder Arbeitgebern in laufenden oder drohenden Kündigungsverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Sachverhalten, in denen ein vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine Rolle spielt. Auch entwerfe ich Anstellungsverträge und andere Vereinbarungen oder überprüfe bereits vorhandene Verträge, ob diese einer Anpassung an die jeweils aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht bedürfen.